Weinkauff, der erste Präsident des BGH, hat stets erklärt, er sei unbelastet. Dies ist nicht frei von Zweifeln, wie eine Entscheidung zeigt, an der er als Senatsmitglied mitgewirkt hat. Die Entscheidung des Reichsgerichts vom 27.06.1936 behandelt Ansprüche eines jüdischen Regisseurs, dem faktisch Berufsverbot erteilt worden war, da er als Nichtarier nicht mehr Mitglied der Filmkammer des Deutschen Reichs werden konnte. "Wird ein Nichtarier als Manuskriptverfasser oder Regisseur an einem Film beschäftigt, so ist dessen öffentliche Vorführung unzulässig" (RG, Urteil vom 27.06.1936 - I 297/35, Umdruck, dort ab S. 4 unten). Im Vertrag über die Regietätigkeit war vereinbart, dass die Filmfirma vom Vertrag mit dem Regisseur zurücktreten kann und der Regisseur zur Rückzahlung bereits empfangener Beträge verpflichtet ist, wenn der Regisseur durch "Krankheit, Tod oder ähnlichen Grund nicht zur Durchführung seiner Regietätigkeit imstande" ist. Nachzuweisen ist nicht, dass Weinkauff in der Sache als Berichterstatter tätig war, und: die Passage, die die Entscheidung als nationalsozialistisches Unrecht brandmarkt aus seiner Feder stammt. In der Entscheidung heißt es:
Ob die Unterlagen, die heute im Bundesarchiv in Koblenz lagern, vor Weinkauffs Ernennung zum ersten Präsidenten des BGH bekannt waren, ist nach heutigen Kenntnissen nicht bekannt. Wer heute forscht, findet jedoch die Beurteilung Weinkauffs als Hilfsrichter beim Reichsgericht in der es wie folgt heißt:
Verständlich ist daher, dass eine nach heutigen Maßstäben freiheitlich-demokratische Gesinnung in der Richterschaft des Bundesgerichtshofes unter der Präsidentschaft von Weinkauff nicht viel Raum erobern konnte (vgl. dazu die Entscheidung zum Bundesentschädigungsgesetz (BEG) zu "Zigeunern"; BGH, Urteil vom 07.01.1956 - IV ZR 273/55).
Man wird aus den Zeitumständen und den Personen, die diese Zeit mit geprägt haben, wohl den Wunsch nach einem Gedenken an die 34 Richter und Reichsanwälte, die 1945/1946 in den Lagern Mühlberg/Elbe und Buchenwald umgekommen sind, verstehen müssen.