Das Tableau enthält in der ersten Spalte - in alphabetischer Reihenfolge - die Namen der Reichsgerichtsräte und Reichsanwälte. Die weiteren Spalten (rechts davon) enthalten die Aktenzeichen der Entscheidungen des Reichsgerichts von 1933 bis 1945, an denen die Reichsgerichtsräte und Reichsanwälte mitgewirkt haben. Die Aktenzeichen sind mit Kopien der dazugehörigen Entscheidungstexte aus der authentischen Entscheidungssammlung des Reichsgerichts verlinkt. Die Farbe, unter der die Entscheidung verlinkt ist, steht für die nationalsozialistischen Strafnormen, aufgrund derer die Verurteilung erfolgte. Im Tableau sind das Entscheidungsdatum (im Format JJJJ, MM, TT) und das Aktenzeichen der Entscheidung angegeben. Haben an einer Entscheidung mehrere der genannten Richter oder Richter und ein Reichsanwalt mitgewirkt, sind die Entscheidungen bei jedem der Beteiligten vermerkt. Weitere Details, die Grundlage für die Verurteilung sind, sind aus dem Menüpunkt Normen zu ermitteln. Es gibt sechs Entscheidungen, die mit dem Urteilstext noch nicht verlinkt werden konnten: 14J_71-33 vom 04.08.1933, 5D_825-38 vom 05.01.1939; 3D_159-39 vom 16.03.1939; 4C_321-42 vom 22.05.1942; 3StS_3-42 vom 07.07.1942; 1D_358-44 vom 15.02.1944.
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Rassenschade/BlutschandeG Erste Verordnung vom 14.11.1935 Ergänzung vom 16.02.1940 Zweite Verordnung vom 31.05.1941 |
KriegssonderstrafrechtsVO | RundfunkVO | HeimtückeG |
Vorbereitung Hochverrat | Notverordnung vom 28.02.1933 | TarnungsVO | ParteienG |
VO-EinfStrafROstgebiete PolenStrafVerordnung |
VolksschädlingsVO | 1 ÄndG z. RStGB (Gewohnheitsverbrecher) | |
Todesstrafe | Rückverweisung mit Hinweis auf Todesstrafe | ||
"**" Bestätigung Freispruch | "***" Verurteilter im KZ ermordet | "+" Im Urteil kommen mehrere Normen zur Anwendung |
Dr. Doerffler war zunächst als Reichsanwalt und später als Reichsgerichtsrat tätig